Entgegen weit verbreiteten Meinungen und kulturellen Vorurteilen ist die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern in nahezu allen Ländern der Welt grundsätzlich unter Strafe gestellt.
Seit Anfang der 90er Jahre wurden vor allem in den Zielländern des Tourismus die Gesetze zum Schutz der Kinder verbessert und Reformen für eine effektivere Strafverfolgung der Täter eingeführt.
In Südostasien waren die Philippinen das erste Land, das ein Gesetz gegen Kindesmissbrauch einführte.
Ein Tourist macht sich bereits dann strafbar, wenn er ein einheimisches Kind mit auf sein Hotelzimmer nimmt.
Personen, die Kinder in die Prostitution drängen oder ein Kind unter zwölf Jahren missbrauchen, können mit 30 Jahren Freiheitsstrafe oder sogar dem Tod bestraft werden.
Das philippinische Gesetz definiert Prostituierte unter 18 Jahren als Opfer von Missbrauch. In Thailand kann der Geschlechtsverkehr mit Kindern unter 18 Jahren je nach Alter des Kindes mit bis zu sechs Jahren Haft bestraft werden.
In Sri Lanka wird der sexuelle Missbrauch von Kindern unter 18 Jahren mit Gefängnisstrafen zwischen zehn und zwanzig Jahren geahndet, die Opfer haben das Recht auf Entschädigung. In Brasilien wird Sex mit Kindern und Jugendlichen mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft, und in Costa Rica wird Kindermissbrauch und Kinderpornografie mit Haftstrafen zwischen fünf und sechzehn Jahren geahndet.
Damit ist eine rechtspolitische Forderung aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zum Teil erfüllt, obwohl die Schutzaltersgrenzen in der internationalen Gesetzgebung immer noch zwischen 12 und 18 Jahren variieren.
Die Konvention sieht in der Kinderprostitution, dem Kinderhandel und der Kinderpornografie eine massive Verletzung der Rechte von Kindern unter 18 Jahren und fordert bessere Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus gibt es inzwischen das Zusatzprotokoll zur Kinderkonvention, das auf nationaler Ebene Nachbesserungen im Strafrecht fordert.
Infos zum Thema
http://www.philippinen-info.net/154907.html
www.kolping.de/download/download/2516_k02h_011.pdf
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Wie verhalte ich mich als Beobachter oder evtl. Zeuge? hier
In den folgenden Ländern erlaubt das "Exterritorialprinzip" die strafrechtliche Verfolgung von Staatsbürgern, die ein Verbrechen im Ausland begangen haben:
Europa: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Zypern
Amerika: Kanada, Mexiko, USA
Afrika: Algerien, Äthiopien, Marokko
Asien: China, Japan, Laos, Taiwan, Thailand
Australien und Neuseeland
Viele Pädophile tarnen sich
Pädophile lassen sich zur Tarnung einiges einfallen: Um an junge Frauen, an Mädchen heranzukommen, suchen Sie durchaus auch ältere Frauen zum Heiraten: Frauen, die leicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu halten sind, Frauen mit jungen Töchtern, die sexuell mißbraucht werden und als Kinderprostituierte aufwachsen.
Viele Pädophile heiraten Frauen mit Töchtern
Es soll tatsächlich schon vorgekommen sein, dass eine Partnervermittlung arglos ältere Frauen mit jungen Töchtern zum Heiraten an Männer vermittelt hat und diese in Wahrheit an den Töchtern interessiert waren.
Viele Pädophile heiraten Frauen aus Drittweltländern
Pädophile suchen Frauen mittleren Alters aus Drittweltländern zwecks Heirat. Frauen, die junge Töchter haben, abhängig sind und Angst haben vor Abschiebung und Verfolgung: Zu Beginn, weil sie erst kurz verheiratet sind, Scheidung fürchten und die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht besitzen. Später, weil sie sich mitschuldig gemacht haben am Schicksal ihrer Töchter und damit möglicherweise auch strafbar gemacht haben.
Das eigentliche Objekt der Begierde
Fast immer gelingt es die jungen Töchter in recht kurzer Zeit legal nach Deutschland zu holen. Sobald sie nachgezogen sind, werden die dann häufig 12-16-jährigen oder noch jüngeren Mädchen sexuell mißbraucht. Und zwar nicht nur vom pädophilen Ehemann der Mutter sondern oft genug auch noch von dessen pädophilen Bekanntenkreis. Die Mutter ist meist vollkommen unterdrückt und eingeschüchtert. Aus Angst vor Abschiebung und Strafverfolgung wagt sie nicht, sich an die Behörden zu wenden.
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