Wer einen Fall von Kindesmissbrauch durch Touristen im Ausland beobachtet, kann dies dem Reiseveranstalter, dem Tourguide und/oder dem Hotelmanager vor Ort melden. Auch die Botschaften sowie Nichtregierungsorganisationen nehmen Hinweise entgegen und gehen Fällen nach.
Wenn sich der Verdachtsfall erhärtet, dass Kinder von Touristen sexuell missbraucht werden, haben Sie die Möglichkeit zu handeln. Weltweit ist die sexuelle Ausbeutung von Kindern ein Verbrechen und die Taten können auch im Herkunftsland der Täter strafrechtlich verfolgt werden.
Um den Vorfall bei Behörden oder anderen Stellen (Hinweise unter Kontakte vor Ort) zu melden, sollten Sie Angaben über folgende Daten machen können:
Notieren oder merken Sie sich folgende Infos
(Angebot von Mädchen und Jungen durch Erwachsene, Verhandlungen
zwischen Touristen und Kindern, sich wiederholende deutliche
Gesten, körperliche Kontaktaufnahmen etc.)?
und evtl. weitere Informationen:
Es besteht immer die Möglichkeit, dass sich die Vermutungen als unbegründet erweisen. Auch in diesem Fall hat die Dokumentation ebenso ihren Sinn erfüllt wie im schlimmsten Fall der Erhärtung Ihres Verdachtes. Unter dieser Bedingung geben Sie die schriftlichen Informationen auf jeden Fall an die örtlichen Ermittlungsbehörden und die zuständige Botschaft weiter. Die Adresse finden Sie bei den einzelnen Reisezielen.
Wenn Sie sich an örtliche Behörden wenden, lassen Sie sich bitte die Anzeige mit Unterschrift des Polizeibeamten bestätigen, das kann den national agierenden Ermittlungsbehörden bei der Beschaffung der Aussagen behilflich sein.
Was können Sie nach der Rückkehr aus dem Urlaub tun?
Informieren Sie das Reisebüro und den Reiseveranstalter über Ihre „Beobachtungen“ und Aktivitäten zur Durchsetzung von Kinderrechten im Urlaubsland!
Informieren Sie auch eine Kinderrechtsorganisation Ihrer Wahl darüber. Sie können dies mit denselben Informationen tun, die sie an die Botschaft weitergeben.
Geben Sie Ihre schriftlichen Informationen an die zentralen Ermittlungsbehörden Ihres Landes weiter, wenn der "Verdächtige" aus Ihrer Nation kommt. Die Beweismittelsicherung ist so oft leichter, insbesondere, wenn auch die Produktion von bzw. der Handel mit Pornographie mit Kindern befürchtet werden muss.
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