Neues

30.07.2009 - 02.09.2010

Fountain of Life Women Center in Pattaya, Thailand.

 

Webmaster: Leonie Stökler

Sextourismus und Menschenhandel

Fallbeispiele

Situationen sind oft nicht eindeutig, und man weiß als Reisender nicht, was man tun soll. Deshalb finden Sie im Folgenden einige konkrete Beispiele mit Hinweisen auf Reaktionsmöglichkeiten.

 

Generell gilt: Sprechen Sie mit Ihren Mitreisenden über Ihre Beobachtungen, informieren Sie Ihre Reiseleitung, Ihren Tourguide oder Hotelmanager. Bei verhärtetem Verdacht wenden Sie sich bitte mit konkreten Informationen an Ihre Botschaft, an die Polizei vor Ort oder im Heimatland oder an Kinderhilfsorganisationen.


INDEX

Im Flugzeug

Am Strand

Auf dem Markt

Reiseleiter

 


IM FLUGZEUG

Sie sitzen im Flugzeug auf dem Hin- oder auch Rückflug von Ihrem Urlaubsort. In Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft unterhalten sich Männer. Aus ihrem Gespräch geht hervor, dass Sie an ihrem Urlaubsort vor allem sexuellen Vergnügungen nachgehen wollen. Lautstark werden die Vorzüge der einheimischen Frauen gelobt, die viel verständnisvoller und sensibler seien.

Aus dem weiteren Verlauf des Gespräches geht hervor, dass vor allem auch sehr junge Mädchen „ausprobiert“ werden sollten. Dies wird argumentativ belegt. Die entsprechende Bevölkerung sei eh frühreifer, in der dortigen Gesellschaft der Sex mit unter 14-Jährigen ganz normal und außerdem sei das ausgegebene Geld (das für die dortigen Verhältnisse sehr viel sei) eine Art Entwicklungshilfe.

Anschließend werden Tipps zu Stränden und Bars ausgetauscht.

 

Reaktionsmöglichkeiten

Äußern Sie vernehmlich Ihr Unverständnis über solche Gespräche, sprechen Sie mit Sitznachbarn, die auch das Gespräch verfolgt haben.

Sprechen Sie die Männer konkret an. Informieren Sie sie darüber, dass Kinderrechte weltweit gelten und die sexuelle Ausbeutung von Kindern weltweit ein Verbrechen ist. Und dass im Ausland begangene Straftaten auch im Heimatland verfolgt werden.  Es handelt sich nirgendwo auf der Welt um ein „Kavaliersdelikt“. Sagen Sie ihnen deutlich, dass sie sich strafbar machen!

Informieren Sie Ihre Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen über den Vorfall.

 

Sehen Sie auch, welche generellen Verhaltenhinweise wir in solchen Situationen empfehlen.

 


AM STRAND

An einem Schmuckstand auf dem allabendlich aufgebauten Markt sitzt unbeteiligt die etwa 12-jährige Anh. Die Standbesitzerin verhandelt mit einem Kunden – wie es scheint – über den Preis einer Uhr. Beide werden sich einig, aber der Kunde, ein Tourist, nimmt Anh mit und keine Uhr.

Einige Stunden später kehrt der Mann in sein Hotel zurück, er gehört zu einer Reisegruppe. Er setzt sich zu den anderen an die Bar und ist ein sehr angenehmer Gesprächspartner, technisch versiert und mit einer hochwertigen Digitalkamera ausgestattet, deren Vorzüge er preist.

Am folgenden Abend ist der Mann wieder unterwegs. Er flaniert auf der Strandpromenade, einen Arm um die Schultern der 10-jährigen Noi gelegt. Er kommt am nächsten Morgen aufgeräumt ins Hotel zurück, gerade rechtzeitig zum Frühstück. Während des Ausfluges, den er für heute gebucht hat, erzählt er von seinen „guten Erfahrungen mit den Mädchen“ im Land und davon, wie ergeben sie sich Männern gegenüber verhalten. Da bekomme der Gast doch noch einen echten Gegenwert für sein Geld.

 

Reaktionsmöglichkeiten

Fragen Sie den Mitreisenden, wie er zu der Einschätzung über die Verhaltensweisen der Mädchen kommt!

Sprechen Sie darüber, dass Kinderrechte weltweit gelten und dass z. B. das Gerede von „Frühreife“ für Sie eine Verletzung der Rechte von Kindern nicht rechtfertigen kann.

Machen Sie deutlich, dass sexuelle Ausbeutung von Kindern weltweit ein Verbrechen ist!

Suchen Sie das Gespräch mit anderen Mitreisenden und der Reiseleitung, um das soziale Verantwortungsgefühl der Gruppe zu unterstützen.

 

Sehen Sie auch, welche generellen Verhaltenhinweisen wir in solchen Situationen empfehlen.

 


AUF DEM MARKT

In unmittelbarer Nähe der internationalen Hotels bieten Jungen und Mädchen am Strand Essen an. Einer der kleineren Jungen, Rob, 11 Jahre, bekommt von einem Touristenpaar nicht nur den Preis für’s Essen, sondern ein gutes Trinkgeld. Dafür, so sagt der Tourist, solle sich Rob doch am späten Nachmittag bei ihm melden.

Rob geht also gegen 16 Uhr an den Strand zu dem Paar, es wird gelacht, im Wasser getobt und abends gehen alle gemeinsam essen.

Vom nächsten Tag an ist Rob immer mit dem Paar zusammen, übernachtet im Ferienbungalow mit den Touristen und wird immer stiller. Seine anfängliche Unbefangenheit ist Bedrückung gewichen und er wird immer in Begleitung des Paares gesehen.

 

Reaktionsmöglichkeiten

Sprechen Sie Rob an, wenn Sie das Paar treffen. Fragen Sie ihn nach seinen Freunden, seinen Geschwistern und vielleicht auch, wer denn jetzt das Essen für ihn verkauft. Fragen Sie ihn, wo er wohnt, wenn er nicht im Ferienressort übernachtet.

Informieren Sie das Ressortmanagement und Ihre Reiseleitung über den zusätzlichen Gast und bitten Sie sie zur Durchsetzung von Kinderrechten aktiv zu werden und eine örtliche Kinderschutzorganisation einzuschalten.

 

Sehen Sie auch, welche generellen Verhaltenhinweise wir in solchen Situationen empfehlen.

 


REISELEITER

Einer Ihrer Gäste geht an freien Abenden gern in die "Open-Air-Bars", in denen besonders junge Mädchen als Bedienung arbeiten. Schließlich erscheint er nicht zu einem gebuchten Ausflug und andere Mitreisende erzählen Ihnen hinter vorgehaltener Hand, dass Herr X seit gestern in Begleitung dieses sehr jungen Barmädchens auf dem Motorrad unterwegs ist.

 

Reaktionsmöglichkeiten:

Wenn Sie Verdacht schöpfen, dass es hier um sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen gehen könnte, sollten sie handeln. Prüfen Sie bitte die Informationen, die sie bekommen haben. Möglicherweise sind Ihnen Ihre Gäste behilflich bei der Dokumentation der Daten. Beachten Sie bitte auch den Leitfaden, wenn Sie Ihren Verdacht Behörden oder anderen Stellen melden wollen.

 

Sehen Sie auch, welche generellen Verhaltenhinweise wir in solchen Situationen empfehlen.

 

 

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